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FAQ
Mitgliederversammlung

Sie ist das höchste Beschlussgremium des Verbandes. Jedes Mitglied ist hier stimmberechtigt, sofern in der Satzung nichts anderes geregelt ist. Stimmberechtigungen werden in einigen Verbänden erst ab einer bestimmten Mitgliedsdauer wirksam, oder Zahlungsrückstand führen dazu, dass ein „säumiges Mitglied" die Stimmberechtigung verliert.

Die Mitgliederversammlung, die in den meisten Verbänden mindestens einmal im Jahr tagen muss, wählt einmal im Jahr den Vorstand in der Jahreshauptversammlung.


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