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Junge Union fordert marktnahe Verwaltungsreform
Die Junge Union (JU) setzt sich für mehr Freiheit und Privatinitiative der Bürger im Umgang mit der staatlichen Bürokratie ein. Der JU-Bundesvorstand beschloß ein 30-Punkte-Programm zur Staats- und Verwaltungsreform, in dem die Abschaffung zahlreicher staatlicher Stellen und Institutionen und die flächendeckende Einführung marktwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente gefordert wird. "Wir können uns nicht länger den Luxus leisten, daß Anträge von Bürgern doppelt und dreifach geprüft werden", sagte der Sprecher für die Verwaltungsreform im JU-Bundesvorstand, der 29jährige Rechtsanwalt Harald Schmitt aus Kassel. "Die mittlere Instanz, das heißt Regierungspräsidien und Oberlandesgerichte, müssen sofort gestrichen werden", sagte Schmitt. Es komme immer mehr darauf an, daß Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidungen schnell gefällt würden. Es gelte der Grundsatz "doppelt gibt, wer schnell gibt". Auch das öffentliche Haushaltswesen, dessen Grundsätze aus vergangenen Jahrhunderten stammen, sei gründlich zu modernisieren, heißt es außerdem in dem 30-Punkte-Programm der JU. Die handelnde Behörde müsse Ausgaben in eigener Verantwortung tätigen dürfen, so daß entgegen der sogenannten Kameralistik nicht mehr diejenigen mit der Erneuerung des Haushaltsansatzes belohnt würden, die am Ende des Jahres ihr Budget
noch schnell ausschöpften ("Dezemberfieber"). Dazu müßten Kosten- und Leistungsrechung, sowie Benchmarking in der öffentlichen Haushaltsführung eingeführt werden. Gefordert wird ferner eine Budgetierung der öffentlichen Haushalte. Das hieße, daß die Verwaltungsstelle, die zu Ausgaben ermächtigt sei, im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben selbst über die Verwendung der Mittel entscheiden könne, ohne dabei an Haushaltsjahre gebunden zu sein. Hierbei seien pauschal jährliche Sparziele vorzugeben. In dem Papier heißt es weiter, Führungspositionen in den öffentlichen Verwaltungen und den öffentlich kontrollierten Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts dürften fortan nur noch auf Zeit vergeben werden. "Ungeeignete Amtsinhaber dürfen nicht mehr nach oben 'weggelobt' werden, sondern müssen an ihre frühere Stelle zurückgeschickt werden", sagte Schmitt.
[05.05.1998]
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